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Stützpunkttraining: Anforderungen für Leistungskader 1 und Leistungskader 2
(Auszug aus dem Nachwuchsförderungskonzept)
5. RVBT-Kadermitglieder
5.1 Grundsätze
Die Richtlinien für die LK1-Stufe entsprechen den Vorgaben von Swiss Tennis für diese Förderungsgruppe. Der Bereich der LK2-Stufe unterliegt nur den Richtlinien des Nachwuchsförderungskonzeptes des RVBT.
Kadermitglieder müssen für einen oder mehrere Clubs der Region RVBT spielberechtigt sein. Die Kadermitglieder werden ersucht, für einen Club der Region RVBT IC/JIC zu spielen.
5.2. Selektionen
5.2.1 Objektive Selektionskriterien
Teilnahme an den geforderten Tennistrainings pro Woche (ohne Schulferien), an den Pflichtwettkämpfen, der Zusammenzüge und an den Konditionstests (ab 10 Jahren) bis spätestens in dem Jahr, in welchem der 18. Geburtstag erreicht wird, Erfüllung der Mindestklassierung (siehe Kapitel 6, bzw 7.3 und 7.4).
5.2.2 Subjektive Selektionskriterien
Neben den objektiven Kriterien gelten für alle Teilnehmer oder Anwärter einer Trainingsgruppe insbesondere folgende subjektiven Selektionskriterien:
• Spielpraxis, Wettkampftätigkeit
• Vermutetes Leistungspotenzial
• Leistungsbereitschaft, Fleiss und Motivation
• Loyalität
• Talent und koordinative Fähigkeiten
• Umfeld, Kooperation, Benehmen
5.2.3 Selektion
Die Selektion ins Regionalkader erfolgt durch den Headcoach mit Unterstützung seines Trainerteams. Sowohl die objektiven als auch die subjektiven Selektionskriterien werden berücksichtigt. Das Erreichen der Minimalklassierung (objektives Kriterium) gibt keinen Anspruch auf die Aufnahme oder den Verbleib im Regionalkader des RVBT. Der Headcoach ist berechtigt, bei der Kaderaufnahme Ausnahmeregelungen zu treffen (durch Vergabe von Wildcards bei Abweichungen von der Mindestklassierung).
Neuaufnahmen in die Kategorie 12&U erfolgen an einem jährlich auszutragenden Sichtungstag, wobei die subjektiven Kriterien im Zentrum stehen.
Ältere Jahrgänge können ebenfalls am Sichtungstag teilnehmen und aufgenommen werden.
Darüber hinaus kann der Headcoach aufgrund persönlicher Sichtung (Training, Turnier) über provisorische Kaderaufnahmen während des Jahres entscheiden.
Der ordentliche Zeitpunkt für die Aufnahme ins Kader des RVBT bildet die Publikation der Herbstklassierung durch Swiss Tennis.
Selektionierte JuniorInnen entscheiden, ob sie Mitglied des zentralen oder des dezentralen Kaders sein werden.
Leistungsstufe 1
Im Juniorenkader LK1 des RVBT werden Junioren unterschiedlichen Alters gefördert, die das Potenzial zur nationalen Spitze haben. Neben subjektiven Beurteilungskriterien gelten für die Zugehörigkeit in diese Kaderstufe die folgenden Anforderungen:
| Alter* | Knaben | Mädchen |
| 18 | N3 | N3 |
| 17 | N4 | N4 |
| 16 | R1 | R1 |
| 15 | R2 | R1 |
| 14 | R3 | R2 |
| 13 | R4 | R3 |
| 12 | R5 | R4 |
| 11 | R6 | R5 |
Leistungsstufe 2
Minimalklassierungsanforderungen LK2:
| Alter* | Knaben | Mädchen |
| 18 | R1 | R1 |
| 17 | R2 | R2 |
| 16 | R3 | R2 |
| 15 | R4 | R3 |
| 14 | R5 | R4 |
| 13 | R5 | R5 |
| 12 | R6 | R6 |
| 11 | Sichtung | Sichtung |
| 10 und jünger | Sichtung | Sichtung |
* Massgebend ist das vollendete Altersjahr, das ab Januar nach Beginn eines Trainingsjahres erreicht wird.
Bitte lesen Sie die ausführlichen Bestimmungen im Dokument «Nachwuchsförderungskonzept».


